Verhaltenstherapie (VT), tiefenpsychologisch fundierte Therapie (TP), Pesso-Therapie

Privatkassen und Beihilfe

Private Krankenkassen

Ob die Kosten für Ihre Psychotherapie von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen werden, richtet sich nach Ihrem vereinbarten Leistungskatalog in Ihrem Versicherungsvertrag.

Die einzelnen Privatkassen unterscheiden sich zum Teil erheblich in Leistung und erforderlichem Aufwand.

Am günstigsten ist es für Sie als PrivatpatientIn, bereits vor unserem Erstgespräch Ihre Versicherung anzurufen und diese darüber in Kenntnis zu setzen, dass sie eine Psychotherapie beginnen wollen. Ihre Versicherung schickt Ihnen dann die Unterlagen zu, die Sie für Ihren Antrag auf Psychotherapie brauchen. Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit.

Beihilfe

Beamte bzw. deren Familienangehörige erhalten Beihilfe.
Ambulante Psychotherapie ist grundsätzlich beihilfefähig.

Auch hier gilt: Rufen Sie am besten vor dem Erstgespräch Ihre Beihilfestelle an. Auch hier erhalten Sie die dazu notwendigen Formulare. Manche davon sollen Sie, andere Ihre Therapeutin ausfüllen. Bitte bringen Sie diese Formulare ebenfalls zum Erstgespräch mit.