Seelische Krankheit
Achtung Umstellung:
Seit dem 01.04.2022 habe ich meine Kassenzulassung zurückgegeben, d.h. ich kann mittlerweile ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler behandeln.
Die Gesetzlichen und Privaten Krankenkassen übernehmen nach § 135 Absatz 1 SGB (Sozialgesetzbuch) V unter bestimmten Voraussetzungen (s.u.)
die Kosten für drei unterschiedliche psychotherapeutische Verfahren, die sogenannten
Richtlinienverfahren:
- Analytische Psychotherapie
- Tiefenpsychologisch Fundierte Therapie und
- Verhaltenstherapie
Ich biete davon Tiefenpsychologisch Fundierte Therapie und Verhaltenstherapie an. Für eine Analytische Psychotherapie wenden Sie sich bitte an entsprechend autorisierte Kollegen.
Die
Voraussetzung, die erfüllt sein muss, damit die Krankenkassen die
Kosten übernehmen, ist das Vorliegen von "
Seelischer Krankheit":
"Seelische Krankheit" ist definiert als "
krankhafte Störung der Wahrnehmung, der Erlebnisverarbeitung, der sozialen Beziehungen
und der Körperfunktionen (.). Der Krankheitscharakter dieser Störungen kommt wesentlich darin zum Ausdruck, dass sie der willkürlichen
Steuerung durch den Patienten nicht mehr oder nur zum Teil zugänglich sind. Seelische Krankheit ist grundsätzlich von ihrer Symptomatik
zu unterscheiden. Das Symptom ist nicht schon die Krankheit. Seelische Krankheit kann durch seelische oder auch durch körperliche Faktoren
verursacht sein - oder durch eine Mischung beider Faktorengruppen." (Faber & Haarstrick, 2008)
Für
beratende Maßnahmen wie Paar- oder Familientherapie werden also die Kosten NICHT von den Gesetzlichen Kassen übernommen,
auch nicht für
sämtliche sonstigen Therapieverfahren außer den oben genannten drei.