Verhaltenstherapie (VT), tiefenpsychologisch fundierte Therapie (TP), Pesso-Therapie

Probatorische Sitzungen

Das Erstgespräch ist in jeder Therapie sehr entscheidend. Schließlich geht es für Sie als PatientIn darum, herauszufinden, ob Sie sich mit mir als TherapeutIn auf eine längere, intensive Erforschung Ihres Innenlebens einlassen wollen bzw. können. Jede Therapie hat auch schmerzhafte Phasen und für niemanden ist es einfach, sich tatsächlich für eine Veränderung zu entscheiden. Deswegen ist es umso wichtiger, dass Sie dafür in ihrer TherapeutIn ein Gegenüber erleben, zu der Sie aus Ihrem Bauchgefühl heraus genug Vertrauen empfinden, Sie gut und kompetent auf diesem Weg zu begleiten.

Auch für mich als TherapeutIn besteht in diesem Gespräch die Aufgabe zu klären, ob eine gemeinsame Therapie einen Sinn macht. Das beginnt mit der Frage, ob von Ihrer Diagnose her überhaupt eine Richtlinientherapie in Frage kommt und wenn ja, welche. Die Hoffnungen und Erwartungen, die Sie an eine Therapie setzen, müssen geklärt werden, ebenso wie Ihre tatsächliche Veränderungsmotivation. Zu diesem Zweck muss auch besprochen werden, wie beispielsweise Ihre Umwelt incl. Partner und Verwandte vermutlich auf eine Veränderung von Ihnen reagieren wird. Häufig gehen nämlich unser bewusstes Wollen und unsere unbewussten Triebkräfte in verschiedene Richtungen. Wenn eine Patientin etwa unbewusst große Ängste hat, Ihren Mann zu verlieren, wenn sie sich zu sehr verändert, wird sie vermutlich - möglicherweise entgegen ihrer vordergründig gefühlten Absicht - nur sehr eingeschränkt bereit sein, sich innerlich auf "gefährliche Themen" wirklich einzulassen. In einem solchen Fall müht sich auch die beste TherapeutIn oft vergebens und eine entsprechende Therapie kann zu einem mühevollen, unbefriedigenden Unterfangen für TherapeutIn und PatientIn werden. Mit anderen Worten: Auch die "Risiken" einer Psychotherapie müssen anfangs mit Ihnen besprochen werden.

Um beiden Beteiligten die Gelegenheit zu geben, diese Fragen in guter Weise zu klären, für Sie als PatientIn also herauszufinden, ob die besuchte TherapeutIn auch wirklich "die Richtige" ist, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für ein ausführliches erstes Gespräch und bis zu vier weitere Gesprächstermine á 50 Minuten. Diese ersten Probe-Gespräche heißen entsprechend "probatorische Sitzungen".

Da es sich bei einer Psychotherapie um eine genehmigungspflichtige Leistung handelt, muss von der TherapeutIn spätestens nach der vierten Stunde ein Antrag an einen (schweigepflichtigen) Gutachter der Krankenkasse gestellt werden. Dieser entscheidet dann darüber, ob er im geschilderten Fall eine seelische Störung von Krankheitswert und ausreichend Veränderungsmotivation erkennt, ob er mit der Diagnostik, der Therapieplanung und ihrer Begründung durch die TherapeutIn einverstanden ist und gibt der Krankenkasse eine entsprechende Empfehlung zur Genehmigung oder Ablehnung der Therapie.

Wenn der Gutachter zustimmt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine bestimmte Anzahl von Sitzungen. Die Anzahl der bewilligten Stunden (das sog. "Stundenkontingent") sind sehr unterschiedlich, abhängig vom jeweiligen Therapieverfahren und davon, ob die Behandlung als Kurz- oder Langzeittherapie beantragt wurde.
Wenn der Gutachter den Antrag ablehnt, können Patient und Therapeut gemeinsam Widerspruch einlegen. Wird auch dieser Widerspruch abgelehnt, kann der Patient noch Klage beim Sozialgericht einreichen.

Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Seite der Psychotherapeutenkammer www.BPtK.de.